Gepr. Betriebswirt/-in

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Wissenswertes zur Qualifizierung Geprüfter Betriebswirt / Geprüfte Betriebswirtin

Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung Gepr. Betriebswirt/-in




Zur Prüfung Gepr. Betriebswirt/-in wird man zugelassen, wenn man...


ODER


Ferner kann man auch Prüfung zugelassen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.



Quelle: § 2 der «Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Betriebswirt/Geprüfte Betriebswirtin nach dem Berufsbildungsgesetz» (BetrWPrV) vom 12. Juli 2006 (BGBl. I S. 1625)