Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung Gepr. Betriebswirt/-in
Zur Prüfung Gepr. Betriebswirt/-in wird man zugelassen, wenn man...
- ... eine mit Erfolg abgelegte IHK-Aufstiegsfortbildungsprüfung zum Fachwirt oder Fachkaufmann oder eine vergleichbare kaufmännische Fortbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz nachweist (z. B. Fachkaufmann/-frau Einkauf u. Logistik, Gepr. Industriefachwirt/-in, Gepr. Wirtschaftsfachwirt/-in, Gepr. Handelsfachwirt/-in, etc.).
ODER
- ... eine mit Erfolg abgelegte staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung an einer auf eine Berufsausbildung aufbauenden kaufmännischen Fachschule und eine anschliessende mindestens dreijährige Berufspraxis nachweist. (Diese Berufspraxis muss in Tätigkeiten abgeleistet worden sein, die der beruflichen Qualifikation eines Geprüften Betriebswirts/einer Geprüften Betriebswirtin mit z. B. IHK-Aufstiegsfortbildungsprüfung zum Fachwirt oder Fachkaufmann dienlich sind.)
Ferner kann man auch Prüfung zugelassen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Quelle: § 2 der «Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Betriebswirt/Geprüfte Betriebswirtin nach dem Berufsbildungsgesetz» (BetrWPrV) vom 12. Juli 2006 (BGBl. I S. 1625)